Leistungen nach §15 der Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
Meine Dienstleistungen als externer Strahlenschutzbeauftragter umfassen,
- die in der Stahlenschutzverordnung genannten Vorschriften,
- die Bestimmungen des Bescheides über die Genehmigung oder Bauartzulassung,
- dass die von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen und Auflagen
eingehalten werden.
Weitere Aufgaben sind:
- Erstellung einer Strahlenschutzanweisung
- Unterweisungen der Personen, die in fremden Anlagen in Kontrollbereichen tätig werden
- Festlegung von Schutzvorkehrungen, Schutzkleidung, Raum
- Überwachung auf Einhaltung der Schutzvorschriften
- Überwachung der Dosisgrenzwerte, Ortsdosisleistung und Körperdosis
- Arbeitsmedizinische Vorsorge für strahlenexponierte Personen
- Registrierung des Strahlenpasses veranlassen, sowie zeitnahe Aktualisierungen durchführen
- Führen einer Strahlenschutzdatei der strahlenexponierten Personen
- Jährliche Meldung der strahlenexponierten Personen an die zuständige Behörde
- Anfordern und übersenden der amtlichen Dosimeterfilmen an die zuständigen Behörden
- Mitteilung von Mängeln, die den Strahlenschutz betreffen, an den Strahlenschutzverantwortlichen
- Maßnahmen zur Behebung von aufgetretenen Mängeln vorschlagen
- Einbindung und Unterrichtung von Betriebsrat, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt in allen relevanten Fragen
- Regelmäßige Wiederholungsbelehrung von Personen die in fremden Anlagen tätig sind