Leistungen nach Baustellenverordnung
Wie in der Baustellenverordnung §2 und §3 festgelegt, übernehme ich für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Ihren Bauvorhaben in allen Phasen der Bauausführung.
In der Planungsphase:
- Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
- Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe
- Erstellen und Versenden der Vorankündigung
- Erstellen der Baustellenordnung und des -aushang
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Beratung zum Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Erstellen des SiGe-Planes für die Ausführungsphase
In der Ausführungsphase:
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
- Koordinieren der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen nach den allg. Grundsätzen §4 ArbSchG
- Anpassen des SiGe-Plans bei Bauänderungen
- Durchführung von Baustellenbegehungen mit Dokumentation
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Hinwirken auf die Einhaltung von Baustellenordnung, Baustelleneinrichtungsplänen etc.
- Hinwirken auf die Umsetzung der im SiGe-Plan vorgesehenen Maßnahmen durch die auf der Baustelle tätigen Unternehmen
- Überwachen des Zustands von gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
- Sammeln und Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk